Die Mitgliedschaft in der Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde
Es gibt verschiedene Mitgliedschaften
1. Ordentliche Mitglieder
Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, die im Bereich der Naturheilverfahren / Komplementärmedizin tätig sind, können als ordentliches und stimmberechtigtes Mitglied der Ärztegesellschaft beitreten.
2. Fördermitglieder
Firmen sowie andere natürliche und juristische Personen, die dem Zweck und den Aufgaben des Vereins nahe stehen und ihn durch ihre Mitgliedschaft unterstützen wollen, können Fördermitglieder werden. Fördermitglieder haben kein Stimm- oder Wahlrecht.
3. Korporative Mitglieder
Korporative Mitglieder können ärztliche Vereinigungen und Gesellschaften werden, soweit sie nach ihrem Status und nach dem tatsächlichen Gesamtbild der von ihnen entfalteten Tätigkeit Ziele wie die "Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde e.V." verfolgen.
Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Antrag (per Post an die Geschäftsstelle des Verbandes) beantragt.
Vorteile einer Mitgliedschaft
Als ordentliches Mitglied erhalten Sie:
-eine deutliche Ermäßigung auf die Teilnahmegebühren der Medizinischen Woche
-die Fachzeitschriften "Erfahrungsheilkunde" sowie "ZKM - Zeitschrift für Komplementärmedizin" jeden Monat ( im Wechsel ) kostenlos.
Hier können Sie das Antragsformular downloaden und ausdrucken. Bitte schicken Sie es ausgefüllt und unterzeichnet zusammen mit den benötigen Nachweisen an die Geschäftsstelle ( Schönbergstr. 11a, 79291 Merdingen ).
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