Mitgliedschaft in der Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde


1. Ordentliche Mitglieder
Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, die im Bereich der Naturheilverfahren / Komplementärmedizin tätig sind, können als ordentliches und stimmberechtigtes Mitglied der Ärztegesellschaft beitreten.

2. Fördermitglieder
Firmen sowie andere natürliche und juristische Personen, die dem Zweck und den Aufgaben des Vereins nahe stehen und ihn durch ihre Mitgliedschaft unterstützen wollen, können Fördermitglieder werden. Fördermitglieder haben kein Stimm- oder Wahlrecht.

3. Korporative Mitglieder
Korporative Mitglieder können ärztliche Vereinigungen und Gesellschaften werden, soweit sie nach ihrem Status und nach dem tatsächlichen Gesamtbild der von ihnen entfalteten Tätigkeit Ziele wie die "Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde e.V." verfolgen. Die unserer Gesellschaft angeschlossen Fachgesellschaften finden Sie hier.

Jede Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Antrag (per Post an die Geschäftsstelle des Verbandes) beantragt.



 

Vorteile der Mitgliedschaft

Als Mitglied in der Ärztegesellschaft haben Sie einige Vorteile.Weiter

Mitgliedsantrag

Hier können Sie das Antragsformular für die Mitgliedschaft downloaden.

Satzung der Ärztegesellschaft

Hier finden Sie die Satzung der Ärztegesellschaft